Recht

Bei all diesen vielen Formalitäten noch den Überblick zu behalten ist unglaublich schwierig. Die Pro Senectute hilft Ihnen sehr gerne dabei.

Zur persönlichen Vorsorge gehören wichtigen Entscheidungen für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit. Das reicht bei Krankheit oder Unfall von lebenserhaltenden Massnahmen bis zu Sterbebegleitung oder im Todesfall von der Beerdigung bis zur Erbschaft. Ihre Wünsche für den Ernstfall halten Sie in Ihren Vorsorgedokumenten fest.

Mit dem Docupass von Pro Senectute erhalten Sie Ihr persönliches Vorsorgedossier. Das Produkt besteht aus folgenden Elementen: ausführliche Informationsbroschüre, Patientenverfügung, Anordnung für den Todesfall, Vorsorgeauftrag, Anleitung zur Errichtung eines Testaments, persönlicher Vorsorgeausweis. Weitere Informationen zur Vorsorge und zum Docupass mit Bestellmöglichkeit finden Sie hier:

Weitere Infos

Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit 2013 in Kraft. Es enthält viele Verbesserungen für Personen, die nicht die volle Verantwortung für sich selbst tragen können.

Das neue Erwachsenenschutzrecht kennt nur noch die Beistandschaft. Es gibt vier verschiedene Formen: die Begleitung, die Vertretung, die Mitwirkung und die umfassende Beistandschaft. Sie wird individuell dem Schutzbedarf einer Person angepasst. Verbessert wird auch der Schutz von Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims.

Ein schriftlicher Betreuungsvertrag soll die Leistungen transparent machen. Zugleich ist genau vorgegeben, wann die Bewegungsfreiheit einer Bewohnerin oder eines Bewohners eingeschränkt werden darf. Die Erwachsenenschutzbehörde ist eine Fachbehörde und setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen zusammen.  ZGB Art. 360 – 456

Das neue Erwachsenenschutzrecht hat die Möglichkeit eines Vorsorgeauftrages eingeführt. In diesem kann bestimmt werden wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu seinem Vertreter bestimmt wird, mit gleichen Rechten wie ein Beistand. Lesen Sie dazu die Rubrik „Vorsorgeauftrag“.

Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen zu erbrechtlichen Themen.

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SABRINA STEIGER

Telefon 071 353 50 33

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